Die Teilnehmerakte nach AZAV – was hineingehört und warum

Im Audit zieht der Auditor Stichproben. Er will an einzelnen Teilnehmenden sehen, dass Ihre Prozesse gelebt werden: von der Beratung vor Eintritt bis zum Verbleib danach. Eine lückenlose Teilnehmerakte ist deshalb der schnellste Weg durchs Audit und gleichzeitig Ihr Nachweis gegenüber Agentur und Jobcenter.

Pflichtinhalte entlang des Teilnahmeverlaufs

PhaseUnterlageWarum der Auditor sie sehen will
Vor EintrittBeratungsprotokoll, EignungsfeststellungPasst die Maßnahme zur Person?
EintrittBildungs- oder AVGS-Gutschein, unterschriebener TeilnehmervertragFörderfähigkeit und angemessene Vertragsbedingungen (§ 178 Nr. 5 SGB III)
DurchführungAnwesenheitslisten, Fehlzeitenmeldungen, LernstandsgesprächeOrdnungsgemäße Durchführung und Meldepflichten
VermittlungBewerbungsaktivitäten, Arbeitgeberkontakte, PraktikumsnachweiseEigene Bemühungen um Eingliederung (§ 178 Nr. 2 SGB III)
AustrittZeugnis oder Teilnahmebescheinigung, ggf. AbbruchprotokollErgebnis und Grund des Endes
Nach EndeVerbleibsabfrage, FeedbackbogenEingliederungsquote und Kundenzufriedenheit

Drei Stellen, an denen Akten im Audit scheitern

Fehlzeiten. Unentschuldigte Fehltage und Abbrüche müssen Sie dem Kostenträger zeitnah melden. Im Audit reicht es nicht, dass die Meldung erfolgt ist; Sie müssen Datum und Weg belegen können.

Verbleib. Die Eingliederungsquote ist ein Kernkriterium. Legen Sie fest, wann nach Maßnahmeende Sie den Verbleib abfragen, und dokumentieren Sie auch die Teilnehmenden, die nicht antworten.

Versionen. Teilnehmerverträge und Bescheinigungen müssen der zum Zeitpunkt gültigen Vorlage entsprechen. Ohne Versionsnummer ist das im Nachhinein kaum zu zeigen.

Papierakte, Excel oder Software?

Eine Papierakte funktioniert bei wenigen Teilnehmenden. Ab mehreren parallelen Maßnahmen verlieren Sie den Überblick, welche Akte unvollständig ist. Excel-Listen zeigen Termine, aber keine Dokumente. Trägerzentrale verknüpft beides: Jeder Schritt erzeugt den passenden Nachweis, fehlende Unterlagen werden markiert, und für das Audit exportieren Sie die Stichprobe gesammelt.

Achten Sie bei der Auswahl auf einen Serverstandort in der EU, einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO und Löschfristen, die zu Ihren Aufbewahrungspflichten passen.

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Quellen